Förderung für Ihr Blockheizkraftwerk-lassen Sie sich das nicht entgehen!

✅ Förderung für Ihr Blockheizkraftwerk, lassen Sie sich das nicht entgegen!
 Betreiber sparen Stromkosten, weil ein Teil des Stroms selbst erzeugt wird,
 Entlastung bei der Energiesteuer (für den eingesetzten Brennstoff) möglich.
 Befreiung von der Stromsteuer für den selbst erzeugten und genutzten Strom.
 Vergütung für eingespeisten Strom: Für den eingespeisten KWK-Strom gibt es den üblichen Strompreis („Baseload-Preis“)
 KWK-Zuschlag:
 Förderung für 30.000 Betriebsstunden (165.000 kWh Strom) und nicht mehr nach Jahren, egal in welchem Zeitraum

Für den Dachs 5.5

8 ct. für den eigenverbrauchten Strom in Ihrer Immobilie
16 ct. für den eingespeisten Überschussstrom ins Netz

Damit ergeben sich 2 Extreme im Förderzeitraum:
100 % Eigenverbrauch = 13.200,00 € (zzgl. Einsparung durch nicht getätigten Stromeinkauf)
100 % Einspeisung = 26.400,00 € zzgl. Einspeisevergütung derzeit ca. 9 ct.

Bei Annahme 40% Eigen zu 60 % Einspeisung ergibt dies eine KWK-Förderung von 21.120 € zzgl. Einsparung für nicht getätigten Stromeinkauf,
Einspeisevergütung und Energiesteuerrückerstattung.

Für die 20 kW-Maschine:

Förderung für 30.000 Betriebsstunden (600.000 kWh Strom) und nicht mehr nach Jahren, egal in welchem Zeitraum:

8 ct. für den eigenverbrauchten Strom in Ihrer Immobilie
16 ct. für den eingespeisten Überschussstrom ins Netz

Damit ergeben sich 2 Extreme im Förderzeitraum:
100 % Eigenverbrauch = 48.000,00 € (zzgl. Einsparung durch nicht getätigten Stromeinkauf)
100 % Einspeisung = 96.000,00 € zzgl. Einspeisevergütung derzeit ca. 9 ct.

Bei Annahme 40% Eigen zu 60 % Einspeisung ergibt dies eine KWK-Förderung von 67.200,00 € zzgl. Einsparung für nicht getätigten Stromeinkauf,
Einspeisevergütung und Energiesteuerrückerstattung.

Mehr unter www.senertec.de