Förderung für Ihr Blockheizkraftwerk-lassen Sie sich das nicht entgehen!
✅ Förderung für Ihr Blockheizkraftwerk, lassen Sie sich das nicht entgegen!
Betreiber sparen Stromkosten, weil ein Teil des Stroms selbst erzeugt wird,
Entlastung bei der Energiesteuer (für den eingesetzten Brennstoff) möglich.
Befreiung von der Stromsteuer für den selbst erzeugten und genutzten Strom.
Vergütung für eingespeisten Strom: Für den eingespeisten KWK-Strom gibt es den üblichen Strompreis („Baseload-Preis“)
KWK-Zuschlag:
Förderung für 30.000 Betriebsstunden (165.000 kWh Strom) und nicht mehr nach Jahren, egal in welchem Zeitraum
Für den Dachs 5.5
8 ct. für den eigenverbrauchten Strom in Ihrer Immobilie
16 ct. für den eingespeisten Überschussstrom ins Netz
Damit ergeben sich 2 Extreme im Förderzeitraum:
100 % Eigenverbrauch = 13.200,00 € (zzgl. Einsparung durch nicht getätigten Stromeinkauf)
100 % Einspeisung = 26.400,00 € zzgl. Einspeisevergütung derzeit ca. 9 ct.
Bei Annahme 40% Eigen zu 60 % Einspeisung ergibt dies eine KWK-Förderung von 21.120 € zzgl. Einsparung für nicht getätigten Stromeinkauf,
Einspeisevergütung und Energiesteuerrückerstattung.
Für die 20 kW-Maschine:
Förderung für 30.000 Betriebsstunden (600.000 kWh Strom) und nicht mehr nach Jahren, egal in welchem Zeitraum:
8 ct. für den eigenverbrauchten Strom in Ihrer Immobilie
16 ct. für den eingespeisten Überschussstrom ins Netz
Damit ergeben sich 2 Extreme im Förderzeitraum:
100 % Eigenverbrauch = 48.000,00 € (zzgl. Einsparung durch nicht getätigten Stromeinkauf)
100 % Einspeisung = 96.000,00 € zzgl. Einspeisevergütung derzeit ca. 9 ct.
Bei Annahme 40% Eigen zu 60 % Einspeisung ergibt dies eine KWK-Förderung von 67.200,00 € zzgl. Einsparung für nicht getätigten Stromeinkauf,
Einspeisevergütung und Energiesteuerrückerstattung.
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