Neues Gebäudemodernisierungsgestz in Kraft
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (Heizungsgesetz) ist verabschiedet, die politischen Weichen sind gestellt:
KWK-Anlagen sind eine Option für einen Heizungstausch.
§ Für KWK-Anlagen kommt die Biotreppe nicht zur Anwendung, das heißt, dass die gesetzlich vorgeschriebene anteilige Beimischung mit Biogas entfällt
§ Für KWK-Anlagen kommt die Mieterschutzregel nicht zur Anwendung.
§ Bei der Kombination von KWK-Anlagen mit Heizungsanlage kommt für den Energieeinsatz im
Heizkessel die Biotreppe und die Mieterschutzregel nicht zur Anwendung.
§ Flexible KWK-Anlagen sind Stromerzeugungsanlagen.
§ KWK-Wärme wäre nach neuer Definition „unvermeidbare Abwärme“.

